Angelkarte
 
 

Gewässerordnung

Gefangene Fische dürfen aus gesundheitlichen, polizeilichen Gründen nicht an den Gewässern und dessen Umgebung ausgenommen werden

Anfüttern ist nur mit Maden erlaubt, andere Ködermittel z.B. Mais, Brot oder Teig sind aus wasserschutzbedingten Gründen grundsätzlich verboten

In der Zeit von 6.00-8.00 Uhr kann jeder Sportsfreund den Angelplatz in Betrieb nehmen. Außerhalb dieser Zeit muß sich jeder persönlich im Fischereibetrieb melden

Bei Verstoß, gilt 50 Euro

Die Angelkarte ist nicht übertragbar

Achtung! Anfallender Unrat (auch Zigarettenkippen und Flaschendeckel) sind anstandslos vom Verursacher selbst zu entsorgen.
Der Angelplatz ist ständig sauber zu halten!
Bei Feststellung von Verstößen gegen diese Regelung muß sofort der Ausstellungsberechtigte informiert werden oder der Angelplatz und dessen Umgebung ist selbständig zu reinigen.